GEMA
Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte.
Sie vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und
Musikverlagen und sorgt dafür,
dass diese für die Nutzung ihrer Musik vergütet werden.
Aktuelle Beiträge im GEMA-Rahmenvertrag pro Jahr:
- Musiker unter 18 Jahren: 0 € (kein Beitrag)
- Musiker über 18 Jahren:
- 6,96 € / aktiver Musiker (Musikvereine)
- 2,78 € /aktiver Musiker (Spielmanns- und Trommlerzüge
sowie Alphorn- und Jagdhornbläser)
1. Das Wichtigste zur GEMA – einfach erklärt
Abwicklung
Erfolgt über den Bayerischen Blasmusikverband (BBMV).
Rechnung
Während des Jahres: keine Rechnung
Abrechnung: im 1. Quartal des Folgejahres über den BBMV
Wichtig: Die GEMA stellt keine Rechnungen direkt an den Verein
(Ausnahme: Leistungen außerhalb des Rahmenvertrags, z. B. Kabarett oder Mahngebühren)
Anmeldung & Musikfolgen (Setlist)
Erfolgen immer direkt durch den Verein
Ausschließlich online unter: www.gema.de/portal
Verantwortlich: Veranstalter (auch, wenn sie über den Rahmenvertrag kostenlos sind)
Frist: spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung
Bei zu später Meldung
Kein Rabatt aus dem Rahmenvertrag
Möglicher Verzugszuschlag von bis zu 100 %
2. Im GEMA-Rahmenvertrag enthalten
✔ Rabatt
20 % weniger zahlen
✔ Konzerte
Klassische Konzerte ohne Mischung mit Unterhaltung
GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt
✔ Gesellige Veranstaltungen (z.B. Tanz / Unterhaltung)
→ Max. 3 pro Jahr1 Tag ohne Größenbegrenzung
2 Tage bis max. 666 m²
GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt
✔ Festzüge & Sternmärsche
bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt
✔ Hochzeiten
→ Für aktive Musiker oder Vorstand
✔ Eigene Vereinsveranstaltungen (z.B. Benefiz-, Werbe- oder Standkonzerte)
GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt
✔ Beerdigungen & Ständchen
→ Bei besonderen Anlässen für aktive Musiker
✔ Musik. Begleitung bei Hegeschauen und Jagden
Zusätzlich möglich:
✔ Jubiläumsfeste (in 25-Jahres Schritten: 25, 50, 75 usw.)
→ + 2 zusätzliche Tage (bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt)
→ keine Größenbegrenzung
✔ Bezirksmusikfeste
→ + 4 zusätzliche Tage (bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt)
→ inkl. Festzüge & Sternmärsche
3. Nicht im GEMA-Rahmenvertrag enthalten
❌ Zu spät oder gar nicht gemeldete Veranstaltungen
❌ Veranstaltungen von einzelnen Personen
→ also nicht vom Verein selbst
❌ Gemeinsame Veranstaltungen mit anderen
→ z.B. als GbR, mit der Gemeinde, Feuerwehr oder anderen Vereinen
→ Im Falle einer GbR zwingend Rücksprache mit der Geschäftsstelle halten
❌ Fremdveranstaltungen
→ wenn der Verein nur beteiligt ist, aber nicht selbst Veranstalter
❌ Tourneen
❌ Regelmäßige Kurkonzerte / Promenadenkonzerte
❌ Musik von Tonträgern oder im Fernsehen
❌ Wort-Kabarett (Musikanteil <50%)


