GEMA

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und 
mechanische Vervielfältigungsrechte.
Sie vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und 
Musikverlagen und sorgt dafür, 
dass diese für die Nutzung ihrer Musik vergütet werden.

 

Aktuelle Beiträge im GEMA-Rahmenvertrag pro Jahr:

- Musiker unter 18 Jahren: 0 € (kein Beitrag)
- Musiker über 18 Jahren:
     - 6,96 € / aktiver Musiker (Musikvereine)
     - 2,78 € /aktiver Musiker (Spielmanns- und Trommlerzüge 
        sowie Alphorn- und Jagdhornbläser)

 

 

 

 GEMA      

 

  

1. Das Wichtigste zur GEMA – einfach erklärt

Abwicklung

  • Erfolgt über den Bayerischen Blasmusikverband (BBMV).

 

Rechnung

  • Während des Jahres: keine Rechnung

  • Abrechnung: im 1. Quartal des Folgejahres über den BBMV

  • Wichtig: Die GEMA stellt keine Rechnungen direkt an den Verein
    (Ausnahme: Leistungen außerhalb des Rahmenvertrags, z. B. Kabarett oder Mahngebühren)

     

Anmeldung & Musikfolgen (Setlist)

  • Erfolgen immer direkt durch den Verein

  • Ausschließlich online unter: www.gema.de/portal

  • Verantwortlich: Veranstalter (auch, wenn sie über den Rahmenvertrag kostenlos sind)

  • Frist: spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung

     

Bei zu später Meldung

  • Kein Rabatt aus dem Rahmenvertrag

  • Möglicher Verzugszuschlag von bis zu 100 %

2. Im GEMA-Rahmenvertrag enthalten

  • ✔ Rabatt

  • 20 % weniger zahlen

     

  • ✔ Konzerte

  • Klassische Konzerte ohne Mischung mit Unterhaltung

  • GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt

     

  • ✔ Gesellige Veranstaltungen (z.B. Tanz / Unterhaltung)
    → Max. 3 pro Jahr

  • 1 Tag ohne Größenbegrenzung

  • 2 Tage bis max. 666 m²

  • GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt

     

  • ✔ Festzüge & Sternmärsche

  • bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt

     

  • ✔ Hochzeiten
    → Für aktive Musiker oder Vorstand

 

  • ✔ Eigene Vereinsveranstaltungen (z.B. Benefiz-, Werbe- oder Standkonzerte)

  • GEMA-Gebühren sind bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt

     

  • ✔ Beerdigungen & Ständchen
    → Bei besonderen Anlässen für aktive Musiker

 

  • ✔ Musik. Begleitung bei Hegeschauen und Jagden

 

Zusätzlich möglich:

  • ✔ Jubiläumsfeste (in 25-Jahres Schritten: 25, 50, 75 usw.)
    → + 2 zusätzliche Tage (bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt)
    → keine Größenbegrenzung
     

  • ✔ Bezirksmusikfeste
    → + 4 zusätzliche Tage (bis max. 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt)
    → inkl. Festzüge & Sternmärsche
     

3. Nicht im GEMA-Rahmenvertrag enthalten

  • ❌ Zu spät oder gar nicht gemeldete Veranstaltungen
     

  • ❌ Veranstaltungen von einzelnen Personen
    → also nicht vom Verein selbst
     

  • ❌ Gemeinsame Veranstaltungen mit anderen
    → z.B. als GbR, mit der Gemeinde, Feuerwehr oder anderen Vereinen
    → Im Falle einer GbR zwingend Rücksprache mit der Geschäftsstelle halten
     

  • ❌ Fremdveranstaltungen
    → wenn der Verein nur beteiligt ist, aber nicht selbst Veranstalter
     

  • ❌ Tourneen
     

  • ❌ Regelmäßige Kurkonzerte / Promenadenkonzerte
     

  • ❌ Musik von Tonträgern oder im Fernsehen

 

  • ❌ Wort-Kabarett (Musikanteil <50%)
     

4. Häufig gestellte Fragen