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Pro Musica-Plakette

Auszeichnung für 100 Jahre instrumentales Musizieren

 

Die Pro Musica-Plakette ist eine Auszeichnung des Bundespräsidenten für Musikvereinigungen, die sich über viele Jahrzehnte in besonderer Weise um die Pflege des instrumentalen Musizierens und das kulturelle Leben verdient gemacht haben.


Sie wurde 1968 von Bundespräsident Heinrich Lübke gestiftet und kann frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung verliehen werden.

Plakette

Die Auszeichnung

Die Pro Musica-Plakette ist eine Bronzeplakette mit einem Durchmesser von 16 cm und wird gemeinsam mit einer Urkunde des Bundespräsidenten überreicht.


Die Vorderseite zeigt eine Musizierende mit Lyra und trägt die Inschrift „PRO MUSICA – für Verdienste um instrumentales Musizieren“. 
Auf der Rückseite ist der Bundesadler abgebildet.

Voraussetzung

Die Pro Musica-Plakette wird nicht automatisch mit Erreichen des 100-jährigen Bestehens verliehen, sondern muss beantragt werden.

 

Für eine Verleihung sind insbesondere folgende Voraussetzungen maßgeblich:

✔ mindestens 100-jährige Tradition der Musikvereinigung

✔ kontinuierliche und erfolgreiche Pflege der instrumentalen Musik

✔ künstlerische oder volksbildende Verdienste im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten

 

Gut zu wissen: Eine Verleihung ist auch nachträglich möglich, wenn das 100-jährige Bestehen bereits zurückliegt.

So funktioniert die Antragstellung

Die Pro Musica-Plakette muss von der Musikvereinigung beantragt werden. 
Das Antragsverfahren wird durch den Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) koordiniert.
 

1. Antrag vorbereiten 
Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur Vereinsgeschichte und musikalischen Arbeit zusammenstellen.
 

2. Antrag einreichen
Der Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Musikverbands eingereicht. 
Für Vereine ohne Verbandsmitgliedschaft ist das zuständige Kulturministerium des jeweiligen Bundeslandes die Anlaufstelle.
 

3. Frist beachten
Antragsschluss ist grundsätzlich der 30. Juni des Jahres vor der gewünschten Verleihung. 
Innerhalb eines Musikverbands können gegebenenfalls frühere Fristen gelten.
 

Da Antragsformulare und weitere Vorgaben aktualisiert werden können, sind für die Antragstellung immer die aktuellen Informationen des BMCO maßgeblich.
Zur Antragstellung beim BMCO

Weitere Informationen

Alle aktuellen Informationen zur Pro Musica-Plakette, zu den Richtlinien, erforderlichen Nachweisen und zum Antragsverfahren sind auf der Website des Bundesmusikverbands Chor & Orchester zu finden.

Alle Informationen zur Pro Musica-Plakette