Zuschüsse
Hier finden Musikvereine eine Übersicht über interessante Zuschuss- und Fördermöglichkeiten.
Die Förderangebote stammen nicht ausschließlich vom Musikbund von Ober- und Niederbayern.
Über die jeweiligen Links gelangt ihr direkt zu den zuständigen Stellen und findet dort alle
weiteren Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und Fristen.
Bei der Suche nach weiteren passenden Fördermöglichkeiten unterstützt euch außerdem
der Förderkompass im Kulturatlas Bayern und die Stiftungssuche.
Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
Antragstellung: 01.01.- 01.10. für das Folgejahr über die jeweilige Kommune
Voraussetzungen:
Kosten müssen sich auf mind. 10.000€ (max. 1. Mio €) belaufen
Zustimmung muss vor Baubeginn vorliegen
Entsprechende Kostenpläne müssen vorliegen
Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium
Begabtenförderung
Antragstellung: 01.03. – 01.05. über das Formular
Voraussetzungen:
Bis 21. Lebensjahr
Kinder/Jugendliche mit besonderer musikalischer Begabung
Entsprechende Nachweispflicht
Unterstützt werden Ausgaben für den Instrumentalunterricht, Fahrtkosten, Fortbildungen sowie die Anschaffung von Instrumenten.
Weitere Informationen: Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats
Dirigenten-Zuschuss
Antragstellung: 01.10. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen
Eine der musikalischen Qualifikationen muss der Dirigent erfüllen:
Eine der musikalischen Qualifikationen muss der Dirigent erfüllen:
Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik zum staatlich geprüften Leiter im Laienmusizieren (Dirigent oder Chorleiter)
Bescheid des Ministeriums über die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder Chorleiter
Abschlussdiplom einer staatlichen Musikhochschule
Zeugnis einer Fachakademie über die staatliche Musiklehrerprüfung
Zeugnis über die künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
Zeugnis über die Prüfung für das Lehramt an Realschulen, Zweitfach Musik
Zeugnis über die Erste Prüfung für das Lehramt an Volksschulen, Zweitfach Musik bzw. Erste Prüfung mit musischem Wahlfach Musikerziehung
Zeugnis über die Musikalische Fachprüfung (Feldwebelprüfung)
Zeugnis der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen über den Lehrgang „Leitung von Blasorchestern und Ausbildung von Jungbläsern“
Kirchenmusikerprüfungen A, B, C
Nicht möglich: Geprüfter Dirigent des Bayerischen Blasmusikverbandes
Ein Leistungsnachweis (Konzertprogramm, Urkunde Wertungsspiel / Wettbewerb)
ganzjährige Tätigkeit als Dirigent; bei einem Dirigentenwechsel innerhalb dieser 12 Monate müssen beide Dirigenten eine der Qualifikationen erfüllen
Ensemble: Mind. 7 Mitglieder,
Dirigent muss pro Ensemble in der Software verknüpft seinGemeinnützigkeit des Vereins
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr, die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge (max. 400,00€ pro Ensemble; mind. 10% Eigenleistung).
Instrumenten-Zuschuss
Antragstellung: 01.10. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen
Aktuelle Richtlinien müssen erfüllt sein
Instrument ist aufgelistet in Zuschussfähige Instrumente
Mietinstrumente sind möglich, allerdings erst einzureichen,
wenn die Schlussrechnung vorliegtMindestkaufpreis pro Instrument: 500,00€
(ausgenommen Spielmannszug- & Orff-Instrumente,
Bläserklassensätze, Jugendkapellensätze, Musik. Früherziehung)Bläserklassen-/Jugendkapellensätze/Musik. Früherziehung: Mind. 10 Instrumente und
in Summe über 500,00€ (hier ist keine Bindungsvereinbarung notwendig)Gebrauchte Instrumente sind nicht möglich
Gemeinnützigkeit des Vereins
Bei Käufen einzelner Musiker muss eine Bindungsvereinbarung zwischen dem Musiker und dem Verein unterzeichnet werden.
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr, die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge (max. 840,00€ pro Instrument; mind. 10% Eigenleistung).
Internationale musikalische Begegnungen
Antragstellung: Ganzjährig über das Zuschuss-Portal
Voraussetzungen:
Es handelt sich um eine der drei Aktivitäten im Ausland:
Konzertreise mit musikalischem Charakter (mind. 1 Gemeinschaftskonzert)
Wettbewerb
Musikfestival
Mindestens eine Übernachtung
Antrag wurde vor der Buchung gestellt und genehmigt
Unterstützt werden Ausgaben für den Unterkunft sowie für Reisekosten.
Weitere Informationen: Bayerischer Musikrat
Künstler-Sozialkasse-Zuschuss (KSK)
Antragstellung: 01.03. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen:
Geleistete Zahlung an die KSK
Nachzahlungen können nicht bezuschusst werden
Nicht möglich für Musikzentren und Musikschulen
Gemeinnützigkeit des Vereins
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr, die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge
(max. 90% der Rechnung; mind. 10% Eigenleistung).
Wertungsspiel-Zuschuss (Teilnahme an Wertungsspielen)
Antragstellung: Ganzjährig über das Zuschuss-Portal
Voraussetzungen:
Teilnahme an Konzertwertung oder traditioneller Wertung (max. 250,00€)
Teilnahme an Marschmusikwertung (max. 100,00€)
Unterstützt werden Ausgaben für den Erwerb von Noten sowie für Reisekosten.
Dabei wird eine Eigenleistung von mindestens 10% in Betracht gezogen.
Wertungsspiel-Zuschuss (Ausrichten von Wertungsspielen)
Antragstellung: Rechnungsstellung des Vereins an den MON () nach erfolgter Wertung.
Voraussetzungen:
Ausrichter einer Konzertwertung / traditionellen Wertung (750,00€)
Ausrichter einer Marschmusikwertung (500,00€)
Jeder zusätzlich ausgerichtete Wertungstag (200,00€)
Für das Ausrichten eines Musikfestes ohne zusätzliches Wertungsspiel ist keine Förderung vorgesehen.
Wettbewerbs-Zuschuss
Antragstellung: Ganzjährig über das ZUSCHUSS-PORTAL
Voraussetzungen:
Teilnahme an einem Wettbewerb des MON
Die Fahrt zum Wettbewerb muss per Bus erfolgt sein
Es werden bis zu 90% der Buskosten erstattet.
#Blasmusik Reloaded (Tonträgerproduktionen)
Förderung von Tonträgerproduktionen
Antragstellung: 01.01. – 20.12. über das Zuschuss-Portal
Für jeden Künstler, ob Hobbymusiker oder Profi, kommt irgendwann die Frage auf, ob sich eine professionelle Aufnahme, egal ob Ton oder Video, wirklich lohnt? Um auf diese Frage eine leichtere Antwort zu finden, gibt es nun diese einzigartige Kampagne #BlasmusikReloaded. Sie bietet den Gruppen die Chance, Produktionen auf hohem Niveau zu schaffen und diese auch auf modernen Wegen ihrem persönlichem Publikum zugänglich zu machen.
Seit vielen Jahren ist das Studio 80 ein hochkarätiger Partner in Sachen Blasmusikproduktionen.
Mobilproduktion
Mit dem neuen Mobilstudio wurde eine Möglichkeit geschaffen, einen perfekten Regieraum von A nach B zu transportieren. Durch die kurzen Aufbauzeiten ist das Mobilstudio schnell einsatzbereit und kann theoretisch bei jedem Probenraum halt machen.
Wer ein komplettes Album aufnehmen möchte, ist hier an der richtigen Stelle. Wir haben 2 Pauschalangebote ausgearbeitet, die am Ende noch mit 20 % vom MON bezuschusst werden:
Aufnahme vor Ort im Probenraum der Kapelle, des Ensembles
Musizieren in gewohnter Umgebung
2 Tage Aufnahme
1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
exklusive Reisekosten, GEMA und grafische Gestaltung
Sämtliche Gruppengrößen
Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung
Studioproduktion
Wem das nicht genug ist, dem sei gesagt, dass das DONAUTON Tonstudio in Forheim eines der modernsten Tonstudios in ganz Deutschland ist. Mit Platz bis zu 30 Personen ist man hier lediglich in der Personenanzahl begrenzt.
Für Ensembles bis zu dieser Größe ist das DONAUTON Studio ein kreativer Treffpunkt und bietet eine hoch-professionelle Arbeitsatmosphäre.
Aufnahme im hochkarätigen Donauton Studio in Forheim
Profesionelle Akustik
2 Tage Aufnahme
1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
exklusive GEMA und grafische Gestaltung
Gruppen bis zu 30 Personen
Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung
Videoproduktion
Auch für visuelle Produktionen ist DONAUTON der ideale Partner.
Zusammen mit Partnerfirmen wie Pac-Films können hoch-auflösende Filme und Musikvideos produziert werden. Somit steht also auch einer Videoproduktion, passend zur Musik, nichts mehr im Wege.
Vorbereitung, Einholen von Genehmigungen etc.
Vorproduktion, präparieren der Tonaufnahme für die Videoproduktion
0,5 Drehtage in einer vorher besprochenen Location
2 Tage Schnitt
1,5 Tage Nachbearbeitung
Erstellen von finalen Dateien in verschiedenen Auflösungen
Upload auf den Youtube-Kanal #blasmusikreloaded, Streamingportale (Spotify und Co.) etc.
Erst nach kurzer Rücksprache mit dem MON ist eine dementsprechende Bezuschussung möglich.
Hierzu bitten wir nach Rücksprache mit dem Studio DONAUTON eine Mail an die Geschäftsstelle () zu schreiben.


