
Der Ensembleleiter-Zuschuss ist ein zweckgebundener staatlicher Zuschuss.
Einen Zuschuss können nur diejenigen Musikensembles erhalten, deren Dirigent die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und das Ensemble seit mind. 12 Monaten leitet.
Musikalische Qualifikation:
- Staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder als gleichwertig anerkannt
- Abschluss an Musikhochschulen, Fachakademien für Musik, Berufsfachschulen für Musik
- Abschluss als Schulmusiker für Gymnasien oder Realschulen
- Abschluss als Volksschullehrer mit Nachweis einer differenzierten Musikprüfung
- Kirchenmusikerprüfungen A, B, C
Näheres siehe Zuschussantrag!
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