Der Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V. bewilligt aus Eigenmitteln oder aus Fördermitteln des Freistaates Bayern direkt Zuschüsse an seine Mitgliedsvereine. Voraussetzung dafür ist u.a. die Gemeinnützigkeit des Mitgliedsvereins. Dies sind
- Zuschuss für qualifizierte Ensembleleiter (Dirigentenzuschuss)
- Zuschuss für Instrumentenanschaffungen (Instrumentenzuschuss)
- Zuschuss für die Teilnahme an Wertungsspielen
Außerdem ist der MON zuständig für die Bewertung der Zuschussanträge für "Internationale musikalische Begegnungen". Dazu ist der Antrag über den MON einzureichen, der eine Stellungnahme zur geplanten Maßnahme abgibt.
Darüber hinaus berät der MON auch bei Fragen zu anderen kommunalen oder staatlichen Förderprogrammen (z.B. Probenheimbau, Jugendfreizeiten etc.).
Über die Bezirksverbände fördert der MON die Vorbereitungskurse und stellt die Prüfer bei den Musikerleistungsabzeichenprüfungen. Damit trägt der MON ganz wesentlich dazu bei, dass die Prüfungsgebühren niedrig gehalten werden können.
Bei den Wertungsspielen in den Bezirksverbänden trägt der MON die Kosten für die Juroren, so dass bei den Wertungsspielen keine Startgebühren notwendig sind.
Tabellarische Zusammenfassung aller Zuschüsse
Dirigentenzuschuss
Der Ensembleleiter-Zuschuss ist ein zweckgebundener staatlicher Zuschuss. Einen Zuschuss können nur diejenigen Musikensembles erhalten, deren Dirigent die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.
Musikalische Qualifikation
- Staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder als gleichwertig anerkannt
- Abschluss an Musikhochschulen, Fachakademien für Musik, Berufsfachschulen für Musik
- Abschluss als Schulmusiker für Gymnasien oder Realschulen
- Abschluss als Volksschullehrer mit Nachweis einer differenzierten Musikprüfung
- Kirchenmusikerprüfungen A, B, C
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses
- die ganzjährige Dirigententätigkeit als Ensembleleiter. Bei einem Dirigentenwechsel innerhalb dieser 12 Monate müssen beide Dirigenten die Qualifikation erfüllen.
- die Gewährung einer Aufwandsentschädigung an den Dirigenten aus Mitteln des Musikvereins (mind. 10% des Ensembleleiterzuschusses).
- die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch den Musikverein.
- die Weitergabe der staatlichen Aufwandsentschädigung an den genannten Ensembleleiter.
Instrumentenzuschuss
Instrumentenzuschussantrag_2013.pdf Antrag Instrumentenzuschuss | 16.3 kb |
Voraussetzung
für eine Bezuschussung ist die aktive Teilnahme am Verbandsleben des Musikbundes von Ober- und Niederbayern e.V.:
- Teilnahme an der Bezirksversammlung und
- Fristgerechte Erledigung der Bestandsmeldungen und
- musikalische Aktivität innerhalb des Zuschussjahres oder des Vorjahres erforderlich
Generell gilt
Es kann jedes Instrument aus der beigefügten Liste ab einem Kaufpreis von mind. 500 Euro bezuschusst werden. Ausgenommen vom Mindest-Kaufpreis sind Spielmannszug- und Orff-Instrumente sowie Instrumente aus Bläserklassen-Sätzen
- diese müssen zusammengerechnet mind. 500 Euro im Zuschussjahr betragen.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag, der Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge, dem Höchstzuschussbetrag, dem Prozentsatz des Instrumentes und dem daraus im MON beschlossenen Verteilungsschlüssel.
Förderungen internationaler musikalischer Begegnungen
Musik ist die universelle Sprache der Menschheit - wusste schon Franz Liszt und das weiß auch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Schon seit vielen Jahren stellt das Ministerium jedes Jahr Laienensembles aus Bayern Geldmittel zur Durchführung von Konzertreisen zur Verfügung.
Ziel ist es, die musikkulturelle Repräsentation Bayerns im Ausland im Interesse der Völkerverständigung zu fördern und zu pflegen. Besonders Ziele in Osteuropa und in westliche Länder, mit denen noch kein hinreichender musikkultureller Austausch besteht, werden unterstützt. Um den Kontakt in den Osten noch weiter zu intensivieren, können auch Aufwendungen gastgebender bayerischer Veranstalter für die Betreuung von Gastensembles aus osteuropäischen Ländern geltend gemacht werden, dazu können zählen: Konzerte, die Teilnahme an Wettbewerben in Bayern u.a.
Zuschussanträge sind über den MON an die Projekt-GmbH des Bayerischen Musikrates zu richten.
Hier finden Sie Richtlinien, Antragsformular und Abrechnungsformular