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Joachim Ringelnatz hat einmal formuliert:
"Willst Du in Ruh´ und Frieden leben, lass kein Ehrenamt Dir geben!"
Eine Umfrage des Bayerischen Blasmusikverbandes hat ergeben, dass viele Vereinsvorsitzende "zu hohe Belastungen durch rechtliche Pflichten" und "zu viel Bürokratie (Umgang mit Behörden / Steuerfragen / GEMA)" als großes Problem bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sehen.
Nachfolgend wollen wir Ihnen immer ein aktuelles steuerliches oder rechtliches Thema vorstellen.
Zahlreiche Texte und Musterverträge siehe Download.
Nutzung von Bildmaterial im Internet und aus dem Internet
Bilder sind im Internet problemlos herunter und herauf zu laden und bereichern jede Vereins-/Verbands-Homepage. Dabei kann es in zwei Bereichen zu juristischen Problemen kommen.
a) Beim Einstellen von selbst geschossenen oder durch Fotografen zur Verfügung gestellten Personenfotos in Homepages.
b) Bei der Nutzung von Fotos/Bildern aus dem Internet.
Personenfotos in Presse und Internet
Fotos erfreuen sich auf Vereins-Homepages und in der Pressearbeit einer wachsenden Beliebtheit, sei es in Gestalt von Konzert- oder Veranstaltungsfotos oder auch als Musiker-/ Vorstandsportraits. Während die Einbindung von Fotos in technischer Hinsicht aufgrund immer schnellerer Internetverbindungen keine Probleme bereitet, sind in rechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Bei der Veröffentlichung von Fotos, die Personen abbilden, muss das sogenannte "Recht am eigenen Bild" beachtet werden - egal ob es sich um Vereins-Homepages oder private Websites handelt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob vor der Veröffentlichung der Bilder die Einwilligung der Abgebildeten einzuholen ist.
Da im Internet veröffentlichte Homepages weltweit zugänglich sind, ist die Beachtung des "Rechts am eigenen Bild" von großer Bedeutung. In der Regel ist eine Veröffentlichung von Personenfotos ohne Einwilligung der Abgebildeten nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Ist eine Person auf dem Foto zu sehen, die ganz offensichtlich das Haupt-Motiv der Fotographie darstellt, muss diese Person der Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung des Fotografierten kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei in der Praxis eine mündliche Genehmigung allerdings nur sehr schlecht nachgewiesen werden kann. Daher ist es empfehlenswert, eine schriftliche "Genehmigung/Abtretungserklärung" unterzeichnen zu lassen. Diese muss von der Person unterzeichnet werden, die auf dem Foto abgebildet ist bzw. bei Minderjährigen von dessen gesetzlichem Vertreter.
Sind auf einem Foto mehrere Personen zu sehen, verhält es sich etwas komplizierter:
Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden oder Teil einer Versammlung sind.
Ist auf einem Foto eine Person im Vordergrund, allerdings mehrere Personen im Hintergrund, braucht man vom deutlich erkennbaren Menschen auf dem Foto eine Genehmigung. Insbesondere dann, wenn diese Personen in Zusammenhang mit der Berichterstattung dem Thema zugeordnet werden können oder sogar namentlich genannt werden (z.B. Solisten vor dem Orchester/Chor).
Wiederum anders verhält es sich, wenn die fotografierte Person damit rechnen muss, dass sie im Zusammenhang mit einer aktuellen Veranstaltung bzw. in Zusammenhang mit ihrem Handeln in einer gewissen Öffentlichkeit steht (Polizisten im Rahmen eines Fußballspiels / Teilnehmer von Festzügen). Hier muss keine Genehmigung eingeholt werden.
Grundsätzlich gilt:
Sind Personen auf einem Foto klar erkennbar und machen Sie mehr als 50% des Bildes aus, sollte eine Genehmigung eingeholt werden.
Umso größer die Gruppe, um so öffentlicher der Anlass zur Fotografie - desto weniger ist dem Fotografen zuzumuten, eine ausdrückliche Genehmigung für die Veröffentlichung des Fotos im Rahmen einer Berichterstattung einzuholen. Allerdings ist das meist Auslegungssache und es gibt hierzu unterschiedlichste Urteile, wann eine Genehmigung erforderlich sein müsste und wann nicht. D.h. wer "auf Nummer sicher" gehen will, sollte sich im Zweifelsfall lieber eine Genehmigung einholen.
Praktische Beispiele aus dem Schulleben finden Sie im Internet unter www.lehrer-online.de/personenfotos.php
Fotos aus dem Internet
Bei der Gestaltung von Homepage stellt sich für viele Verein / Verbände die Frage, woher die passenden Fotos zu bestimmten Themenbereichen nehmen. Der Blick auf andere Homepages oder die Suche bei Google bringt oft schnell ein Ergebnis. Das gefundene Bild wird abgespeichert, "zugeschnitten", gespiegelt oder mit einem Bildbearbeitungsprogramm verfremdet.
Aber Vorsicht, auch Bilder und Fotos genießen in der Regel Schutz durch das Urheberrecht, egal ob es objektiv hochwertige (professionelle) Fotos oder nur Schnappschüsse sind. Deswegen dürfen die meisten im Internet verfügbaren Photos nicht ohne weiteres verwendet werden. Es bedarf hier einer Einwilligung des Urhebers/Fotografen oder der Agentur, die die Rechte am Bild inne hat. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verwendung lizenzierter Bilder und Photos ohne Einwilligung für Nutzer schnell zum teuren Problem werden kann und sich der Verein plötzlich mit hohen Schadensersatzforderungen und einem Unterlassungsanspruch konfrontiert sieht. Gerichte sind bei verschiedenen Urteilen von einem Lizenzschaden von 450 Euro bis 6.000 Euro je Bild ausgegangen. Gerade im Internet ist es den Urhebern der Fotos/Bilder ein Leichtes, über Codierungen ihre Bilder wiederzufinden und die unrechtmäßige Nutzung anzumahnen bzw. dafür ein entsprechendes Nutzungshonorar zu verlangen.
Deswegen sollten Vereinsverantwortliche sehr genau die Herkunft der Bilder auf ihren Homepages prüfen. Die größte Rechtssicherheit bieten selbst geschossene Fotos (Achtung: "Recht am eigenen Bild" beachten). Jedoch stehen im Internet auch zahlreiche kostenlose Bilddatenbanken für lizenzfreie Fotos (z.B. www.pixelio.de / www.piqs.de / www.bilderkiste.de) und kostenpflichtige Bilddatenbanken (z.B. de.Fotolia.com) zur Verfügung. Bitte jedoch hier die entsprechenden Lizenzbedingungen lesen, da die kostenlose Nutzung oft nur für private Zwecke erlaubt ist, der Vereinsbereich jedoch juristisch nicht als privater Bereich gewertet wird. In jedem Fall ist bei der Verwendung solcher Bilder immer das Copyright mit anzugeben.



